WeiàFlecken in NRW
Die Nutzungsrechte fàFrequenzbereich um 800 MHz wurden in Deutschland unter besonderen Auflagen vergeben. Im Vorfeld der Frequenzversteigerung 2010 wurden durch die einzelnen Bundeslår Listen von <b>mit Breitband unterversorgten Stån und Gemeinden zusammengestellt. Diese möon den Netzbetreibern bevorzugt versorgt werden. Dabei hat der Ausbau nach Prioritótufen gestaffelt zu erfolgen. Insgesamt existieren vier solcher Stufen, die sich an den Einwohnerzahlen orientieren. Erst wenn 90 % der Bevòung einer Stufe versorgt sind, darf der Ausbau auf der nóten Stufe beginnen. Sobald die hôe Prioritótufe in einem Bundesland zu 90 % versorgt ist, haben die Mobilfunkunternehmen hier freie Hand bei der Netzplanung.
FÎordrhein-Westfalen wurden insgesamt 62 Stå und Gemeinden benannt, die in der folgenden Karte eingezeichnet sind.
Wie in allen Bundeslårn basieren auch die Informationen zu NRW auf dem <link http://www.zukunft-breitband.de/BBA/Navigation/Breitbandatlas/breitbandsuche.html - external-link-new-window "Opens external link in new window">Breitbandatlas des Bundesministeriums fôschaft und Technologie. Gesammelt wurden die Regionen, in denen insgesamt weniger als 95% der Einwohner énen Internetzugang mit einer Datenrate von mindestens 1 MBit/s verf×ånd in einigen Bundeslårn auch entsprechende Teilgemeinden oder Ortsteile erfasst wurden, hat das Land Nordrhein-Westfalen ausschlieéch vollstége Stå und Gemeinden</b> benannt. Prinzipiell unterversorgte Ortsteile von ansonsten sehr gut mit Breitband versorgten Gemeinden werden mit dieser Methode, je nach Bevòungszahl, also nicht berètigt. Demnach existieren auch auòhalb der weiî Flecken weitere mit Breitband unterversorgte Regionen in Nordrhein-Westfalen, fàbisher keine besonderen Ausbauverpflichtungen bestehen.
Die in Nordrhein-Westfalen erfassten Gemeinden haben durchgég zwischen 5.000 und 20.000</b> Einwohner und fallen damit in Prioritótufe 2. Eine Unterteilung in mehrere Stufen ist hier also nicht gegeben. Bereits am 14. September 2011 gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die Versorgungverpflichtungen färhein-Westfalen als erfçelten. Zusammen mit dem Saarland zô NRW damit zu den ersten Bundeslårn, in denen die Mobilfunkunternehmen weitgehend freie Hand beim Netzausbau haben.
Die vollstégen Listen der mit Breitband unterversorgten Stå und Gemeinden aller Bundeslår sind bei der <link www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/OeffentlicherMobilfunk/VergabeVerfahrenDrahtlosNetzzugang/vergabeVerfahrenDrahtlosNetzzugang_node.html - external-link-new-window "Opens external link in new window">Bundesnetzagentur verfü/p>