LTE und Gesundheit

Das für LTE genutzte Modulationsverfahren, also das Verfahren zur Umwandlung von Daten in Funksignale, kommt in ähnlicher Form bereits bei anderen Übertragungstechniken wie etwa dem digitalen Antennenfernsehen DVB-T oder neueren WLAN-Standards zum Einsatz. Darüber hinaus wird LTE in Frequenzbereichen betrieben, die in unmittelbarer Nähe der bestehenden Mobilfunkfrequenzen liegen. Es ist also nicht zu erwarten, dass sich die biologisch-medizinische Wirkung von LTE grundsätzlich von der anderer drahtloser Mobilfunk- bzw. Übertragungstechniken unterscheidet. Dies entspricht auch der Einschätzung des Bundesamts für Strahlenschutz.

Die neu eingerichteten LTE-Sendeanlagen unterliegen denselben Grenzwerten, die auch für die bereits etablierten Mobilfunkstandards UMTS und GSM gelten. Diese sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Grundsätzlich dienen diese Verordnungen dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen etwa durch Lärm oder Schadstoffe. Die 26. BImSchV befasst sich speziell mit elektromagnetischen Feldern. Außer den Vorgaben für Mobilfunk-Basisstationen enthält sie auch Grenzwerte für Stromleitungen und Umspannanlagen. Die Einhaltung der Grenzwerte wird von der Bundesnetzagentur mit regelmäßigen Messungen kontrolliert.

Pilotstudie: Grenzwerte eingehalten

Um die Auswirkungen des LTE-Ausbaus auf die Einhaltung der Grenzwerte schon im Vorfeld einschätzen zu können, hat die IMST GmbH im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e.V. (IZMF) zwischen Juli und Oktober 2010 eine umfassende Pilotstudie durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die LTE-Immissionen an insgesamt sieben Sendeanlagen in ganz Deutschland gemessen. Der Begriff Immission bezeichnet in diesem Zusammenhang die Einwirkung der Basisstation an einem bestimmten Ort. Demgegenüber steht der Begriff Emission, der in diesem Zusammenhang die gesamten Aussendungen der Basisstation meint. Vier der untersuchten Basisstationen wurden im Frequenzbereich 2,6 GHz mit einer Bandbreite von 20 MHz betrieben und drei im Frequenzbereich 800 MHz mit einer Bandbreite von 10 MHz.Zum Zeitpunkt der Messungen war der Funkverkehr an den Sendeanlagen noch sehr gering. Die 26. BImSchV gilt jedoch immer für die höchste Auslastung einer Anlage. Um die Immissionen zu ermitteln, die bei einer Vollauslastung der Basisstation theoretisch entstehen können, wurde mit einem speziellen Messverfahren gearbeitet.

Insgesamt blieben die Ergebnisse der Studie an allen Messpunkten deutlich unterhalb der Grenzwerte. Der mit Abstand höchste gemessene Wert belief sich auf 12,27 Prozent des Grenzwerts. An 59 der insgesamt 77 Messpunkte erreichten die Messwerte sogar weniger als ein Prozent des Grenzwerts. Im Verlauf der Messungen zeigte sich auch, dass ein geringerer Abstand zu einer Sendeanlage nicht unbedingt höhere Immissionen bedeuten muss. Abhängig von den eingesetzten Antennen und der örtlichen Bebauung können im Nahbereich sogar geringere Werte auftreten. Innerhalb von Gebäuden sind die Mobilfunkfelder allerdings konstant schwächer als im Freien. Insgesamt kam die Pilotstudie zu dem Ergebnis, dass sie Ausbreitung der LTE-Signale mit der von UMTS- und GSM-Signalen vergleichbar ist.

Die vollständige Studie ist im Downloadbereich oder beim IZMF e.V. erhältlich.

Auswirkung von LTE-Endgeräten

Auch von LTE-Endgeräten gehen Emissionen aus. Grund dafür ist die Tatsache, dass sie Daten und nicht nur empfangen, sondern auch aussenden müssen. Die Geräte arbeiten zwar mit deutlich geringerer Sendeleistung als die Basisstationen, befinden sich aber in unmittelbarer Nähe von Personen. Deshalb ist zu erwarten, dass bei einem LTE-Nutzer die Einwirkung der Endgeräte insgesamt größer sein wird. Bei UMTS und GSM ist das ebenso der Fall. Auch für Endgeräte existieren verpflichtende Grenzwerte. Diese sind in der EG-Richtlinie 1999/5/EG festgelegt und gelten für alle in Europa verkauften Produkte. Geräte, die diese Richtlinien einhalten, lassen sich an der sogenannten CE-Kennzeichnung erkennen.

Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich die durch Endgeräte hervorgerufenen Immissionen reduzieren lassen. Wichtig ist vor allem eine möglichst gute Empfangssituation. Dabei gilt: Je besser die Verbindung zwischen Basisstation und Endgerät, desto weniger Sendeleistung wird benötigt. Bei den meisten Routern können Computer oder Spielkonsole auch über Netzwerkkabel mit dem Internet verbunden werden. So entfallen gegebenenfalls zusätzlich auftretende Immissionen durch das funkbasierte WLAN. Größere Entfernungen im Haus lassen sich auch mittels dLAN oder PowerLAN überbrücken. Dabei werden die Daten einfach über bereits vorhandene Stromleitungen übertragen.

Grenzwerte

Die gesetzlichen Grenzwerte laut 26. BImSchV gelten unabhängig von der verwendeten Technik. Sie orientieren sich lediglich an der belegten Frequenz. Zwischen 400 MHz und 2,0 GHz basieren die Grenzwerte auf der Formel 1,375 x √f , wobei die Variable f die genutzte Frequenz bezeichnet. Oberhalb von 2,0 GHz gilt ein konstanter Grenzwert von 61,0 V/m.

Für die in Deutschland gängigen Frequenzbereiche ergeben sich damit die folgenden Grenzwerte:

GSM (900 MHz):41,7 V/m
GSM (1,8 GHz):58,4 V/m
UMTS (2,1 GHz):61,0 V/m
LTE (800 MHz):38,7 V/m
LTE (2,6 GHz):61,0 V/m

Das Maß dieser Grenzwerte ist die elektrische Feldstärke. Sie wird in Volt pro Meter angegeben und bezeichnet die Spannung, die sie in einer Empfangsantenne von einem Meter Länge erzeugt.