Frequenzversteigerung 2010

Die Nutzungsrechte für die Frequenzen der digitalen Dividende wurden in Deutschland bei einer Auktion der Bundesnetzagentur vergeben. Vom 2. April bis zum 20. Mai 2010 konnten die Netzbetreiber Vodafone, Telekom, O2 und E-Plus auf verschiedene Frequenzblöcke bieten. Neben der digitalen Dividende (790 MHz bis 862 MHz) wurde auch Spektrum aus den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz versteigert. Insgesamt wurden die Nutzungsrechte für 360 MHz vergeben. Die Rechte für die Frequenzen der digitalen Dividende gingen zu gleichen Teilen an Vodafone, O2 und Telekom. E-Plus verfügt in diesem Bereich über kein eigenes Spektrum.

Insgesamt hat die Bundesregierung mit dieser Auktion 4,4 Milliarden Euro eingenommen. Obwohl die digitale Dividende nicht einmal 20% des versteigerten Spektrums ausmacht, wurden für sie mit 3,7 Milliarden Euro mehr als 80% des Gesamtbetrags gezahlt. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, welchen Wert die Netzbetreiber ihren besonderen Ausbreitungseigenschaften zumessen.

Das Spektrum wurde technologieneutral vergeben. Damit ist den Netzbetreibern überlassen, für welchen Funkstandard es genutzt wird. O2, Vodafone und Telekom haben bereits kurz nach Ende der Auktion angekündigt, die Frequenzen der digitalen Dividende für LTE zu nutzen. LTE lässt sich genauso innerhalb anderer Frequenzbänder betreiben. Zur Abgrenzung wird LTE im Bereich der (europäischen) digitalen Dividende auch als LTE-800 bezeichnet.

Alle in diesem Rahmen vergebenen Frequenzen unterliegen strengen Nutzungsbedingungen. So müssen mit dem Spektrum, das nicht zur digitalen Dividende gehört, bis 2014 mindestens 50% und bis 2016 mindestens 90% der Gesamtbevölkerung versorgt werden. Für das Spektrum der digitalen Dividende wurden durch die einzelnen Bundesländer Listen mit Städten und Gemeinden zusammengestellt, in denen kein breitbandiges Internet verfügbar ist. Diese müssen bevorzugt erschlossen werden. Der Ausbau muss dabei nach vier Prioritätsstufen gestaffelt erfolgen. Diese Prioritätsstufen orientieren sich an der Einwohnerzahl. Erst wenn 90% der Bevölkerung auf einer Stufe versorgt sind, darf der Ausbau auf der folgenden Stufe beginnen. Anders als bei UMTS wird der Ausbau von LTE-800 im ländlichen Raum beginnen und erst zuletzt in die Ballungsgebiete vordringen.

Eine Ausnahme bilden die deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Diese verfügen nicht über nennenswerte ländliche Gebiete und haben deswegen keine zu versorgenden Gemeinden benannt. Damit gelten diese Bundesländer als versorgt. Hier könnten die Netzbetreiber theoretisch sofort mit dem Ausbau von LTE-800 im Stadtgebiet beginnen.